Der Landtag beschließt in zweiter Lesung die Änderung des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes und der Naturschutzzuständigkeitsverordnung. Damit wird das „Grüne Band“ im Bereich Lenzen/Elbtalaue in den Stand eines Nationalen Naturmonuments erhoben. In dem bereits unter Naturschutz stehenden Areal sollen am Ort der ehemaligen innerdeutschen Grenze Naturschutz und Erinnerungskultur künftig Hand in Hand gehen. Darüber hinaus wird die Zusammensetzung des Stiftungsrates der Stiftung „Naturschutzfonds Brandenburg“ um einen Vertreter der Landnutzerverbände erweitert. Der Gesetzentwurf der Landesregierung wird gemäß einer Beschlussempfehlung des Umweltausschusses einstimmig von allen Landtagsfraktionen gemeinsam verabschiedet.

Quelle des Videos: RBB – https://www.rbb-online.de/imparlament/