Die AfD fordert in ihrem Antrag eine Bundesratsinitiative zur Schaffung eines „Spezialstraftatsbestandes Steuergeldverschwendung“. Zur Begründung heißt es, dass die Verfolgung von Steuergeldverschwendung angeblich immer mehr eingeschränkt, während die Verfolgung von Steuerhinterziehung massiv verschärft werde. Die anderen Fraktionen können dieser Analyse der Rechtslage nicht folgen. In Brandenburg gebe es eine funktionierende Steuerverwaltung und eine guten Landesrechnungshof, eine Gesetzeslücke bestehe nicht. Dies sei schon seit Ablehnung eines gleichen AfD-Antrags auf Bundesebene 2018 klar. Dort gehöre der Antrag auch hin. Auch ich verweise für die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER darauf, dass die Verschwendung von öffentlichen Steuergeldern bereits jetzt strafbar ist und der AfD-Antrag „Steuergeldverschwendung – Ein Straftatbestand“ daher unnötig sei. Er wird abgelehnt.

Quelle des Videos: RBB – https://www.rbb-online.de/imparlament/