Der Landtag verabschiedet in zweiter Lesung gemäß Beschlussempfehlung des zuständigen Ausschusses das Gesetz zur Regelung von Mindestabständen von Windenergieanlagen zu Wohngebäuden im Land Brandenburg. Das Gesetz schreibt einen Abstand von 1000 Metern zu Wohngebäuden vor, allerdings nicht zu allen. So werden Einzelgehöfte und Splittersiedlungen nicht berücksichtigt. BVB/Freie Wähler kritisiert zahlreiche Schlupflöcher im Gesetz, die die Abstandsregelung aushebeln könnten. Der Änderungsantrag von BVB/Freie Wähler wird abgelehnt.
Quelle des Videos: RBB – https://www.rbb-online.de/imparlament/
Neueste Kommentare