Laut Windenergie-Flächenbedarfsgesetz des Bundes muss Brandenburg bis 31.12.2027 1,8 Prozent seiner Fläche und bis 31.12.2032 2,2 Prozent für die Windenergienutzung ausweisen. Der Gesetzentwurf von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen zum Windenergieflächen-Bedarfsgesetz wird in den AIL überwiesen. Mit unser Änderungsantrag, der auch in den AIL überwiesen wird, fordern wir BVB/Freie Wähler, dass die Bestandsanlagen, die außerhalb von ausgewiesenen Windfelder stehen, mit einem Flächenfaktor von ca. 16 ha genauso berücksichtigt werden sollen.
Quelle des Videos: RBB – https://www.rbb-online.de/imparlament/
Neueste Kommentare