Die Beiträge für den Gewässerunterhalt werden ab 1. Januar 2021 nicht mehr nur nach Fläche berechnet. Ein neues Gesetz staffelt die Gebühren erstmals auch nach Nutzungszweck in Siedlungs-, Landwirtschafts- und Waldflächen. Der Antrag reagiert auf Beschwerden von Landwirten, die eine deutliche Mehrbelastung erwarten. Jetzt soll die Erhebung der Beiträge in den 25 Wasser- und Bodenverbänden bis Ende 2021 beobachtet und die Kostenverteilung anschließend nachjustiert werden.

Quelle des Videos: RBB – https://www.rbb-online.de/imparlament/