SPD, CDU und Grüne legen einen Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung des Landtages vor. Danach können wegen der Corona-Krise Beschlüsse im Plenum auch weiterhin mit nur 23 der sonst 88 Abgeordneten gefasst werden. Dabei müssen die Fraktionen gemäß ihrer Stärke vertreten sein. Üblicherweise liegt die Mindestzahl der Abgeordneten bei 45. Die Regelung wird vorerst bis Ende Juni 2021 verlängert. Die Fachausschüsse können per Videokonferenz stattfinden, wobei Abstimmungen möglich sind. Geheime Wahlen finden schriftlich statt. Landtagsausschüsse sollen auch per Videokonferenz abstimmen können.
Quelle des Videos: RBB – https://www.rbb-online.de/imparlament/
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