Der Landtag diskutiert in zweiter Lesung über einen Gesetzentwurf von SPD, CDU und Grünen zur Gewährung einer Corona-bedingten Sonderzahlung. Damit soll das Ergebnis der Tarifverhandlungen zwischen Gewerkschaften und Bundesländern auch auf den Beamten- und Richterstand ausgeweitet werden. Die einmalige Sonderzahlung umfasst für die Beschäftigten 1300 Euro, für Auszubildende 650 Euro. Die AfD enthält sich bei der Abstimmung. Die übrigen Fraktionen verstehen den Gesetzentwurf als grundsätzliche Wertschätzung für alle Beschäftigten im Landesdienst. Das Gesetz wird bei einigen Enthaltungen einstimmig verabschiedet.
Quelle des Videos: RBB – https://www.rbb-online.de/imparlament/
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